Ordination
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InformationenKrankenkasseninformation – WahlarztBei Patienten/innen der Versicherungen BVA, KFA und VA wird
direkt mit den Bei Patienten/innen mit einer anderen Krankenversicherung
Bei „sozialbedürftigen“ Patienten/innen verrechne ich in etwa die Beiträge, die von den Krankenkassen auch zurück bezahlt werden, verringert durch einen Selbstbehalt, welcher von den Versicherten selbst zu bezahlen ist. Die Höhe des Selbstbehaltes können Sie bei Ihrer Versicherung erfragen. | |||